Trotz eines gut sichtbaren Verbotsschildes sind im OT Wohra an einem bewaldeten Grundstück Richtung Grillhütte Wohra Gartenabfälle, Schnittgut und weiteres organisches Material abgelagert worden. Das Schild weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abladen von Gartenabfällen, Schnittgut und sonstigen Abfällen an dieser Stelle verboten ist.
Wer die Abfälle dort abgeladen hat und wann die Ablagerung erfolgte, ist bislang nicht bekannt.
Die unerlaubte Entsorgung von Abfällen in der freien Natur ist nicht nur ein Ärgernis für Spaziergänger, sondern kann auch negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Durch abgelagerte Gartenabfälle können sich beispielsweise nicht heimische Pflanzen ausbreiten und heimische Pflanzenbestände beeinträchtigt werden.
Ordnungsamt bittet um Hinweise
Um den Vorfall aufklären zu können, bittet das Ordnungsamt um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung.
Wer Beobachtungen gemacht hat, verdächtige Fahrzeuge im Bereich der Ablagerungsstelle bemerkt hat oder Angaben zum Zeitpunkt der Ablagerung machen kann, wird gebeten, sich mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung zu setzen.
Jeder Hinweis kann dazu beitragen, die Verantwortlichen zu ermitteln und weitere unerlaubte Ablagerungen zu verhindern.
Appell an die Bevölkerung
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Gartenabfälle und sonstige Abfälle ausschließlich über die vorgesehenen Entsorgungswege beseitigt werden sollten. Verbotsschilder seien zu beachten, um Natur und Umwelt zu schützen.
Hinweise nimmt das zuständige Ordnungsamt unter r.hoefer@wohratal.de oder unter der Rufnummer 06453 645416 entgegen.